Allgemeine Geschäftsbedingungen

Hagedorn Eventcatering GmbH

Wir, die Gastro Trends Hannover GmbH, möchten, dass Ihre Veranstaltung etwas ganz Besonderes  wird und Sie und Ihre Gäste noch lange mit Freude darüber sprechen werden. Hierzu wollen wir und unsere Mitarbeiter mit allem, was uns zur Verfügung steht, beitragen. Sprechen Sie uns bitte frühzeitig an, wenn Sie Fragen oder Wünsche haben oder sich Änderungen ergeben, damit wir gemeinsam Ihre Veranstaltung zu der machen, die Sie sich wünschen. Da auch der schönste feierliche Rahmen nicht ohne rechtliche Rahmenbedingungen auskommt, haben wir diese Rahmenbedingungen in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen zusammengefasst. Gerne beantworten wir Ihnen auch Ihre Fragen zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

I. Geltungsbereich

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen der Gastro Trends Hannover GmbH (nachfolgend „Gastro Trends“) und dem Kunden über alle von Gastro Trends angebotenen Lieferungen und Leistungen.
  2. Abweichende, zusätzliche oder diesen Geschäftsbedingungen widersprechende Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

II. Vertragsschluss

  1. Die Angebote der Gastro Trends sind freibleibend und unverbindlich. Das gilt sowohl für Leistungen als auch für Preise.
  2. Bestellungen des Kunden stellen lediglich ein Angebot an Gastro Trends zum Abschluss eines Vertrages dar. Ein Vertrag kommt durch die Annahme dieses Antrages mit gesonderter schriftlicher Auftragsbestätigung zustande.

III. Leistungen, Preise, Zahlungen

  1. Gastro Trends wird die vertraglich vereinbarten Leistungen in der von ihr zugesagten Qualität erbringen. Saisonal bedingt kann sich das Produkt- und Dienstleistungsangebot von Gastro Trends jedoch ändern. Sollten infolgedessen einzelne Produkte und Dienstleistungen nicht geliefert werden können, behält sich Gastro Trends einen Austausch gegen zumindest gleichwertige Produkte und Dienstleistungen vor. Der Kunde erklärt sich hiermit einverstanden. Gastro Trends wird sich bemühen, einen rechtzeitigen Veranstaltungsbeginn zu ermöglichen. Der Kunde wird Gastro Trends auf mögliche Anfahrts- und Zugangshemmnisse aufmerksam machen. Sollten diese einen höheren Aufwand und/oder zusätzliche Leistungen von Gastro Trends verursachen, wird der Kunde diese zusätzlich auf entsprechende Abrechnung von Gastro Trends vergüten. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass es auch ohne solche Erschwernisse, z. B. aufgrund nicht vorhersehbarer Verkehrsstörungen, zu einer Verzögerung der Anlieferung von bis zu 30 Minuten kommen kann.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Leistungen vereinbarten Preise zu zahlen. Dies gilt auch für in Verbindung mit der Veranstaltung stehende Leistungen und Auslagen von Gastro Trends gegenüber Dritten, insbesondere auch für Forderungen von Urheberrechtsverwertungsgesellschaften.
  3. Vereinbarten Nettopreisen im Geschäftsverkehr ist die jeweils gültige Mehrwertsteuer hinzuzurechnen. Vereinbarte Bruttopreise für den Privatverkehr enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer.
  4. Rechnungen der Gastro Trends sind innerhalb von zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug fällig. Der Rechnungszugang kann auch per Fax oder E-Mail erfolgen.

IV. Teilnehmerzahl und Veranstaltungszeit

  1. Eine Änderung der geplanten Anzahl der Teilnehmer um mehr als 10 % muss spätestens sieben Werktage vor Veranstaltungsbeginn der Gastro Trends mitgeteilt werden. Eine solche Überschreitung der Teilnehmerzahl bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Gastro Trends.
  2. Bei einer Überschreitung der geplanten Anzahl der Teilnehmer erfolgt eine Berechnung der Leistungen anhand der tatsächlichen Teilnehmerzahl.
  3. Verändern sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt Gastro Trends den Veränderungen zu, kann sie die zusätzlichen Leistungen angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, Gastro Trends hat den Grund zu verantworten.

V. Mitbringen von Speisen und Getränken

  1. Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen nur mitbringen, wenn Gastro Trends diesem vorher schriftlich zugestimmt hat. In diesen Fällen wird von Gastro Trends ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet.

VI. Überlassene Gegenstände, technische Einrichtungen und Anschlüsse

  1. Alle Gegenstände, die im Zusammenhang mit Leistungen der Gastro Trends bereitgestellt werden, sind dem Kunden für die Veranstaltung nur zum Gebrauch überlassen. Sie sind vom Kunden unmittelbar nach Abschluss der Veranstaltung an Gastro Trends zurückzugeben. Beschädigte oder verloren gegangene Gegenstände sind mit den Wiederbeschaffungskosten zu ersetzen oder, falls möglich, auf Kosten des Kunden zu reparieren.
  2. Sobald Gastro Trends für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen oder Fremdleistungen von Dritten beschafft, handelt sie im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde stellt Gastro Trends vollumfänglich von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung frei. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe.
  3. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Gastro Trends.

VII. Rücktritt vom Vertrag / Schadensersatz

  1. Der Vertrag ist nur aus wichtigem Grunde kündbar.
  2. Gastro Trends kann vom Vertrag zurücktreten, wenn das Festhalten am Vertrag aufgrund von ihr nicht zu vertretender Umstände nicht möglich oder zumutbar ist, die Durchführung des Vertrages Mitarbeiter gefährden könnte oder wenn vereinbarte Vorauszahlungen nicht rechtzeitig eingehen. Ferner ist Gastro Trends berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, falls Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen gebucht wurden oder falls Gastro Trends begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen von Gastro Trends in der Öffentlichkeit gefährden kann. In allen diesen Fällen ist der Anspruch des Kunden auf Schadensersatz ausgeschlossen.
  3. Ungeachtet des Vorstehenden ist der Kunde verpflichtet, Gastro Trends unaufgefordert mitzuteilen, wenn die Leistungserbringung und/oder die Veranstaltung aufgrund ihres Inhaltes oder Charakters geeignet ist, öffentliches Interesse hervorzurufen oder die Belange von Gastro Trends zu beeinträchtigen oder zu gefährden.
  4. Tritt der Kunde ohne wichtigen Grund vom Vertrag zurück, hat er die vereinbarte Raummiete und/oder Bereitstellungsgebühren sowie bei Dritten veranlasste Leistungen und Lieferungen zu zahlen, wenn eine Weitervermietung nicht mehr möglich ist.
  5. Tritt der Kunde ohne wichtigen Grund erst zwischen der achten und der vierten Woche vor dem Veranstaltungstermin vom Vertrag zurück, ist Gastro Trends berechtigt, zuzüglich zur vereinbarten Raummiete und/oder den vereinbarten Bereitstellungsgebühren und Leistungen Dritter für den entgangenen Umsatz an Speisen und Getränken sowie die angesetzten Personal- und sonstigen Kosten dem Kunden 35 % der hierfür vereinbarten Vergütung in Rechnung zu stellen. Erfolgt ein solcher Rücktritt zwischen der vierten und der zweiten Woche vor dem Veranstaltungstermin erhält Gastro Trends 50 % der hierfür vereinbarten Vergütung. Erfolgt ein solcher Rücktritt in einem Zeitraum von zwei Wochen bis 2 Werktagen vor dem Veranstaltungstermin erhält Gastro Trends 80 % der hierfür vereinbarten Vergütung. Sollte der Rücktritt noch kurzfristiger erfolgen, erhält Gastro Trends 100 % der hierfür vereinbarten Vergütung.
  6. Der Kunde hat das Recht, Gastro Trends nachzuweisen, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als der geforderte pauschalierte Schadensersatz. Gastro Trends bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

VIII. Haftung

  1. Mitgeführte (persönliche) Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen. Gastro Trends übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Gastro Trends. Sollte die Verwahrung mitgeführter Gegenstände aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellen, haftet Gastro Trends entsprechend der gesetzlichen Vorschriften.
  2. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Gastro Trends ist berechtigt, hierfür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist Gastro Trends berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen ist wegen der Gefahr möglicher Beschädigungen vorher mit Gastro Trends abzustimmen. Gastro Trends darf die Anbringung auch aus sonstigen berechtigten Gründen ablehnen.
  3. Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde dies, ist Gastro Trends berechtigt, die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vorzunehmen. Verbleiben Gegenstände in den Veranstaltungsräumen, kann Gastro Trends für die Dauer des Verbleibs eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen.
  4. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Von diesem Haftungsausschluss sind ausgenommen Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Gastro Trends oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Gastro Trends beruhen. Ebenso sind vom Haftungsausschluss ausgenommen sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Gastro Trends oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Gastro Trends beruhen.

IX. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.